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Nationale Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Justiz

Diese Gedenkstätte soll an eine furchtbare Zäsur in unserer Geschichte, an die Grausamkeit des unmenschlichen Nazi-Regimes erinnern. Wir dürfen nie die dunkelste Zeit in der Geschichte unseres Landes vergessen oder kleinreden", sagte Bundeskanzler Werner Faymann beim Festakt am 11. März 2013 anlässlich der Einrichtung der Nationalen Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Justiz am Wiener Zentralfriedhof.

Mehr als tausend Todesurteile wurden während des NS-Regimes im Landesgericht Wien mit dem Fallbeil vollstreckt und die Leichen in den Schachtgräbern der "Gruppe 40" am Zentralfriedhof verscharrt. Ebenso wurden Soldaten, die aufgrund von Urteilen der Militärjustiz am Militärschießplatz Kagran exekutiert worden waren, hier vergraben. Damit wurde dieser Teil der "Gruppe 40" zur letzten Ruhestätte für zahlreiche Opfer einer willkürlichen Justiz.

"Unser Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr möglich sind. Aber Friede, Freiheit und Demokratie gibt es nicht ohne ein Mindestmaß an Gerechtigkeit. Wir brauchen die Rechtsstaatlichkeit ebenso wie ein Klima des Respekts und der Anerkennung für andere Weltanschauungen und Religionen. Die Garantie, dass sich die Geschichte nicht wiederholt, kann nur unsere gemeinsame Gesinnung sein, ein Bündnis gegen Rassismus, Faschismus und Rechtsextremismus. Das heißt auch, gemeinsam gegen das Unrecht aufzustehen, sich in aller Deutlichkeit von Unmenschlichkeit abzugrenzen. Die Erinnerung ist uns Verpflichtung, sie enthält die Botschaft 'Niemals vergessen!'", schloss der Bundeskanzler.

Ebenfalls anwesesend bei der Einweihung des Denkmals war Frau Katharina Sasso die sich mit großer Hingabe dem Erhalt der Gräber der Gruppe 40 auf dem Wiener Zentralfriedhof widmet. Sie wurde für ihre hervorragende Arbeit bereits im Jahre 2012 mit dem Goldenen Verdienstzeichens der Republik Österreich geehrt.

  • Foto+Andy+Wenzel
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