Die Bürger der Marktgemeinde WINZENDORF-MUTHMANNSDORF haben die Möglichkeit, zu den festgelegten Terminen lt. Abfallkalender (jeweils Samstagvormittag v. 08:00-11:30h) Sperrmüll zu den gesondert verlautbarten Bedingungen am Bauhof Winzendorf, Saubersdorferstraße 193, abzugeben.
Wir bitten Sie, bei der Abgabe von Haushaltssperrmüll folgende Punkte zu beachten:
Haushaltssperrmüll sind Gegenstände, die üblicherweise in jedem Haushalt anfallen aber wegen ihrer Größe und Sperrigkeit NICHT in das normale Müllgefäß passen.
Die Haushaltssperrmüllabfuhr ist keine „Generalentrümpelung“; es werden nur jene Gegenstände mitgenommen, die zum Haushaltssperrmüll (siehe unten) gehören - bis zu max. 5 m³ pro Haushalt und Jahr.
Die Sperrmüllsammlung dient dazu, Müll, welcher zu groß für die Restmülltonnen ist, in haushaltsüblichen Mengen zu entsorgen.
Um eine verursachergerechte, kostendeckende und damit für alle Haushalte faire Regelung zu treffen, gibt es das System der Sperrmüllentsorgung mittels Gutscheines.
Ab der ersten Sammlung im März, kann Sperrmüll mit Vorlage eines Sperrmüllgutscheins abgegeben werden.
(Diese werden immer im Dezember des Vorjahres an die Haushalte verschickt)
Jeder Haushalt erhält 4 Gratis-Gutscheine pro Jahr.
Pro Gutschein kann 1 m³ Müll entsorgt werden.
Zusätzliche Gutscheine können am Gemeindeamt gekauft werden.
Für Sperrmüllmengen, die Haushaltsmengen überschreiten, besteht weiters die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abgabe in der Abfallwirtschaftsanlage Wiener Neustadt (Heideansiedlung), Raketengasse 50, 2700 Wiener Neustadt.
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07.00-17.00 Uhr, Sa 10.00-15.00 Uhr
Formular Transport Sperrmüll
Um die Mengen zu verringern und damit Transportraum und Kosten zu sparen, wird ersucht, den Sperrmüll (vor allem Möbel) zu zerlegen.
Begrenzung der Abfallmengen
Zum kostenlosen Haushaltssperrmüll gehört:
Möbel (wie Tische, Sessel, Kästen, Betten), Matratzen,
Fahrräder, großes Kinderspielzeug, Holzkisten, Koffer
Gartengeräte (wie Rasenmäher, Vertikutierer –ohne Öl u.Benzininhalt!),
Kohle- und Holzöfen, Ölöfen (OHNE Heizöl!), usw.
Elektrogeräte (wie Elektroöfen, Staubsauger, Bügeleisen)
Elektro-Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen ect)
Bildschirmgeräte (TV u. Computerbildschirme)
Leuchtstoffröhren, Solariumröhren
Elektronikschrott (PC ect.)
Hinweis zu Elektroaltgeräten:
Gemäß Verordnung dürfen sämtliche Elektrogeräte (Großgeräte und auch Kleingeräte mit Batteriebetrieb wie Kinderspielzeug) nicht über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen gesondert verwertet werden. Dabei müssen aber die zu entsorgenden Geräte komplett sein (keine abgeschnittenen Kabel!)
NICHT zur kostenlosen Haushaltssperrmüllabfuhr gehört:
Kleinabfälle (wie Schuhe, Stiefeln, Blumentöpfe, Müll in Säcken) - zum Restmüll
Papier, Kartonagen, Glas, Textilien - zur Wertstoffsammlung (Papiertonne oder Altkleidersammlung, Glascontainer bzw. Restmüll)
Bauschutt, Baustellenabfälle (Fenster, Türen, Isolierstoffe, Gipskartonplatten etc.)
Autobestandteile und –wracks *), Autoreifen mit und ohne Felgen, landwirtschaftliche Geräte,
Silofolien
Bei der Sperrmüllsammlung soll eine bestmögliche Trennung nach
Holz, Eisen (Metalle),
Verpackungsmittel
Sperrmüll
durchgeführt werden, da wegen verschiedener Entsorgungskosten der einzelnen Kategorien Kosten gespart und für Metall sogar ein Erlös erzielt werden kann.