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Verbrennen von biogenen Materialien im Freien

Ein Feuer im Wald

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Allgemeine Information

Durch  § 3 Abs. 1 des Bundesluftreinhaltegesetzes ist sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen nicht biogener Materialien grundsätzlich ganzjährig verboten.

 

Bitte nutzen sie daher

  • die Strauchschnittsammlung – jeweils Montag (17.00 - 18.00 Uhr) und Donnerstag (14.30 - 14.50 Uhr ) am Bauhof in Winzendorf.
  • die Biotonne – falls Sie keine haben: Einfach telefonisch beim Gemeindeamt bestellen

 

 

Ihr Bürgermeister 

Ing. Peter Mayer

03.08.2026