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Informationen zur Gemeinderatswahl am 26.01.2025

Gemeindewappen

©Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf


Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 

 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb haben Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. 

 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.


Doch was ist mit all dem zu tun?

 

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden. 

 

Wahllokal Sprengel 1     Volksheim  Volksheimstraße 396, 2722 Winzendorf    Wahlzeit    08.00 – 13.00 Uhr

Wahllokal Sprengel 3     FF- Haus   Hauptstraße 57, 2723 Muthmannsdorf        Wahlzeit    08.00 – 13.00 Uhr

 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.

 

Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

 

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

 

Wählen mit Wahlkarten:

 

Vor dem Wahltag:

·       Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

 

Am Wahltag:

·       Durch persönliche Stimmabgabe in ihrem Sprengel Ihrer Gemeinde.

·       Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.

 

03.01.2025